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Kurzinfo Recht auf Kopie
Recht auf Kopie der Daten iSd Art 15 Abs 3 S 1 DSGVO: Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

Die DSGVO ist „technologieneutral“, denn es soll verhindert werden, dass durch den Ausdruck und das Aufbehalten von Daten in Papierform die (verpflichtenden) Regelungen der DSGVO umgangen werden können.

Die Zeugen Jehovas gehen von Haus zu Haus um zu missionieren. Sie fertigen dabei Notizen an. Fallen diese als "Dateisystem" unter die DSGVO und ist die Religionsgemeinschaft als Verantwortlicher einzustufen? Der dt. BGH hat diese Frage am 12.07.2018 entschieden

Sind Notizen und Notizbücher, die im Rahmen von Hausbesuchen durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft angefertigt werden, eine "Datei" iSd Datenschutzrichtlinie? Verarbeitet eine Religonsgemeinschaft Daten, wenn Mitglieder im Rahmen der Evangelisierung bei Hausbesuchen Notizen anfertigen und Name, Adresse sowie auch den Gesprächsinhalt und damit auch die religiöse Anschauung der Gesprächspartner auf Papier (Notizen, Notizbücher) festhalten? Der Generalanwalt beim EuGH sagt: JA.