DSB: Zutrittsdaten als Grundlage für Ad-hoc-Kontrolle und Steuerdaten – zulässig Behörde: Datenschutzbehörde (DSB) Entscheidungsdatum: 12.06.2025 GZ: 2024-0.490.294 (D124.2162/23) Kurz-Rechtssatz: Die anlassbezogene Auswertung eines elektronischen Zutrittssystems zur Überprüfung von Homeoffice-/Anwesenheitsangaben bei Mißbrauchsverdacht kann auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gestützt werden. Die anschließende Meldung korrigierter Homeoffice-Tage an das Finanzamt erfolgt auf Grundlage einer...