Behörde: Datenschutzbehörde (DSB) Datum: 12. Juni 2025 Geschäftszahl: 2024-0.490.294 (DSB-D124.2162/23) Rechtssatz (kurz): Ein einmaliger, anlassbezogener Abgleich von Zutrittslogs mit der Arbeitszeiterfassung zur Klärung eines konkreten Verdachts ist von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gedeckt mg
In einer aktuellen Entscheidung (6 ObA 1/22y vom 28.06.2023) befasste sich der OGH mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Einsichtnahme eines Geschäftsführers in das betriebliche E-Mail-Konto einer (ehemaligen) Mitarbeiterin. In deren E-Mail-Korrespondenz mit einer anderen (aufrechten) Mitarbeiterin wurde der Arbeitgeber wüst beschimpft. Sachverhalt Die beiden Klägerinnen waren bei der Beklagten-GmbH als Assistentinnen der Geschäftsführung beschäftigt. Die Beklagten-GmbH verwendete...
Viele Juristen | viele Meinungen zum Thema, ob die Arbeitgeber den 3G-Status speichern (aufbewahren, aufzeichnen) dürfen, oder nicht. Hier eine Übersicht (Stand 1.11.2021)
In der aktuellen Ausgabe des Newsletters der DSB (02/2021) findet sich ein Hinweis auf eine Entscheidung der Weitergabe von Dienstnehmerdaten im Rahmen einer Kündigung.