Behörde: Oberster Gerichtshof Datum: 03.07.2025 Geschäftszahl: 6 Ob 62/25y Rechtssatz: Datenschutzrechtliche Unterlassungsklagen gegen hoheitliches Handeln sind nicht vor den ordentlichen Gerichten, sondern können Löschungsansprüche nur vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden. Sachverhalt Bis Ende 2023 oblag der GIS Gebühren Info Service GmbH die Einhebung der Rundfunkgebühren und die Erfassung der Rundfunkteilnehmer. Seit 01.01.2024 erfüllt die ORF-Beitrags Service GmbH...