Behörde: Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) Datum: 1. Juni 2023 Geschäftszahl: 2023-0.315.174 (DSB-D124.3118) Rechtssatz Die Weitergabe von Gesundheitsdaten aus einer Krankengeschichte an eine Polizeibehörde ohne formelles, dokumentiertes Auskunftsersuchen und ohne klare gesetzliche Grundlage verletzt das Recht auf Geheimhaltung. Verantwortliche müssen insbesondere bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten die Voraussetzungen von Art. 5 und Art. 9 DSGVO strikt prüfen und...