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Das AG Wiesbaden hat am 03.03.2022 GZ: 9C 2338/22 einige Aussagen zu Art 15 DSGVO und der Erfüllung der Auskunftspflicht getätigt. Leitsätze 1. Aus Art. 15 DSGVO ergibt sich nicht, dass die geschuldete Datenauskunft zwingend in einem einzigen Dokument zu erteilen ist. 2. Der Auskunftsverpflichtete genügt seinen Pflichten gemäß Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 lit. f DSGVO, wenn er dem Auskunftsberechtigten das Bestehen einer Beschwerdemöglichkeit bei einer Aufsichtsbehörde mitteilt. Die Nennung der...