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Spam-E-Mail = Verletzung im Grundrecht auf Datenschutz
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 07.03.2019 in einem Bescheid (DSB-D130.033/0003-DSB/2019) festgestellt, dass ein Spam-E-Mail das Grundrecht auf Datenschutz des Empfängers verletzt.