Artikel mit dem Tag "Interessenabwägung"



Videoüberwachung im Kindergarten
Artikel / Publikationen · 15. Dezember 2022
Im Jahresbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 findet sich ein Abschnitt zur Videoüberwachung in Kindergärten.

Die Verwendung von Grundbuchsdaten - DSGVO-Strafe in Deutschland
Geldbußen / Geldstrafen  · 22. September 2022
Darf ein Immobilienentwickler auf Grundbuchsdaten zurückgreifen und Eigentümer anschreiben? In Deutschland kam es zu einer DSGVO-Strafe gegen ein Bauträgerunternehmen und einen Vermessungsingenieur in Höhe von 50.000 Euro und 5.000 Euro

VGAnsbach,Urteilv. 23.02.2022 – AN 14 K 20.00083 Verbot des Betriebs einer Videoüberwachung: „I. Die Firma … GbR hat es zu unterlassen, den Bereich der Trainingsflächen während der allgemeinen Öffnungszeiten mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) zu beobachten undBildaufzeichnungen anzufertigen.“ Auszug aus dem Urteil 35 (3) Schließlich konnten auch nicht die berechtigten Interessen der Klägerin oder der Trainierenden selbst die Videoüberwachung...

Erfolg für FirmenABC bei der Datenschutzbehörde
In einem Verfahren eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH musste die Datenschutzbehörde beurteilen, ob es zulässig ist, auf www.firmenabc.at, auf dem eine Firmensuche möglich ist, die Verknüpfungen des Gesellschafter-Geschäftsführers mit anderen Gesellschaften darzustellen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer sah sich dadurch in seinem Recht auf Geheimhaltung beeinträchtigt.

Weitergabe der beruflichen E-Mail-Adresse von Wohnungseigentümern
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?

Ein Allgemeinmediziner hat kein Recht auf Löschung aus (neutralen) Plattform. Es besteht ein Interesse des Betreibers und der Patienten an Information mit Bewertungen und Erfahrungsberichten. Wenn es "safeguards" gibt, die Mißbrauch verhindern, dann überwiegen die Interessen des Plattformbetreibers.