Artikel mit dem Tag "Kleinkreditnehmerevidenz"



Die DSB fällte (bereits am 7.12.2018) eine weitere Entscheidung (DSB-D123.193/0003-DSB/2018, nicht rechtskräftig) zur Aufbewahrungsdauer von Negativdaten (Zahlungsverzug) in Bonitätsdatenbanken. Der Bescheid wurde beim BVwG angefochten. Die Entscheidung dazu ist noch ausständig.

Einzelfallbetrachtung ist vorzunehmen. Verhaltensregeln iSd Art 40 DSGVO könnten Abhilfe schaffen.

Eine Kreditauskunftei war mit einem Löschungsantrag einer betroffenen Person konfrontiert. Eine betroffene Person beantragte die Löschung von Daten gem. Art 17 DSGVO, die in der Bonitätsdatenbank gespeichert sind, und die sich ausschließlich auf öffentlich verfügbare Daten (Ediktsdatei) stützen.