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Zustellung an Mitbewohner war kein Datenschutzverstoß – Auftragsverarbeiter haftet nicht für fehlerhafte EMail
Behörde: Bundesverwaltungsgericht Datum: 10.02.2025 GZ: W287 2265979-1/13E Rechtssatz: Ein Versanddienstleister haftet nicht als Verantwortlicher, wenn er ein Zustellaviso irrtümlich an den Mitbewohner sendet, sofern er dabei als bloßer Auftragsverarbeiter auf Grundlage der vom Versender übermittelten Daten handelt. Sachverhalt Eine Frau hatte bei einem Onlinehändler Waren bestellt. Die Zustellung erfolgte über ein Subunternehmen, das von der Händlerfirma beauftragt wurde. Im Zuge dessen...