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Die Veröffentlichung eines Fotos durch eine politische Gruppierung auf Social Media kann Schadenersatz rechtfertigen. Der OGH bestätigte dies am 20.12.2023.
Schadenersatz · 29. Januar 2024
Die Verwendung eines Fotos auf Social-Media (ohne ausreichende Rechtsgrundlage) kann zu Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO führen. Am 17. 8. 2022 veröffentlichte eine politische Gruppierung auf der eigenen Facebook-Seite einen Beitrag mit der Überschrift „Fixe Zinsen oder variable Zinsen. Gemeinderat entscheidet knapp für variable Zinsen“. Am 27. 9. 2022 veröffentlichte sie auf derselben Seite einen Beitrag mit der Überschrift „Live Stream der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. 09....