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Übermittlung eines Strafurteils per WhatsApp zwischen Privaten zur Verwendung in einem anderen Strafverfahren: keine Haushaltsausnahme und DSGVO-Verletzung
Kurz-Info · 10. Februar 2023
Die Übermittlung eines Strafurteils per WhatsApp (im Volltext & nicht anonymisiert) an einen Dritten verletzt die betroffene Person im Recht auf Geheimhaltung

Der OGH anonymisierte am 11.10.2018 nachträglich den Vornamen, den Geburtstag und das Geburtsmonat eines Opfers in einem Strafurteil aus dem Jahr 1999.Das Geburtsjahr bleibt im Rechtsinformationssystem des Bundes im Volltext der Entscheidung verfügbar.