Behörde: Bundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum: 01.04.2025 Geschäftszahl: W252 2297124-1/5E Rechtssatz: Ein Paketdienstleister, der ein versiegeltes Paket ohne Abstellgenehmigung zustellt, ist mangels Kenntnis und Einfluss auf den Inhalt nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Sachverhalt Ein Betroffener (MP) brachte eine Datenschutzbeschwerde ein, weil ein Paket mit Hochzeitseinladungen – das seinen Namen, Telefonnummer, sowie den Ort der Hochzeit enthielt – ohne...