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Der Postsack als Dateisystem iSd DSGVO
Wissen Sie was ein „Postsack“ ist? Darin werden Briefe für die Zusteller*Innen deponiert. Die DSGVO ist darauf anwendbar, und wenn er „verloren“ geht, dann ist das als Data Breach gem. Art 33 DSGVO der DSB zu melden. So das BVwG und die DSB in einer aktuellen Entscheidung vom 22.12.2020 (W258 2225293-1)

Die DSGVO ist „technologieneutral“, denn es soll verhindert werden, dass durch den Ausdruck und das Aufbehalten von Daten in Papierform die (verpflichtenden) Regelungen der DSGVO umgangen werden können.

Die Zeugen Jehovas gehen von Haus zu Haus um zu missionieren. Sie fertigen dabei Notizen an. Fallen diese als "Dateisystem" unter die DSGVO und ist die Religionsgemeinschaft als Verantwortlicher einzustufen? Der dt. BGH hat diese Frage am 12.07.2018 entschieden