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Die DSB verhängt die erste Geldstrafe nach Art 83 DSGVO nach der EuGH-Entscheidung Deutsches Wohnen. Es ist nicht nötig, eine konkrete Person zu identifzizieren
Geldbußen / Geldstrafen  · 14. Januar 2024
Wer keine Auskunft erteilt, sondern die Daten löscht riskiert eine DSGVO-Strafe Erstes Straferkenntnis der DSB nach der EuGH-Entscheidung Deutsches Wohnen. Die DSB (2023-0.789.858, 11.12.2023) hat nur drei Tage nach der EuGH-entscheidung die erste Geldstrafe verhängt. Es ist nicht nötig, dass eine natürliche Person identifiziert wird, die den DSGVO-Verstoß begangen hat. Die Strafbestimmung in Art 83 DSGVO ist abschließend. EUR 9.500,-- Strafe wegen Löschung statt Auskunft Ein...