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Vorsicht beim Asset-Deal

Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit findet sich ein Hinweis auf ein Geldstrafe beim einem Asset-Deal


Hintergrund der Ordnungswidrigkeitenverfahren war die Ausgliederung der Heizenergiesparte eines großen deutschen Energieversorgers und die anschließende Veräußerung der ausgegliederten Sparte

Kundinnen und Kunden, die von dem Übergang betroffen waren, wurden über die Vertragsübergänge ihrer Strombelieferungsverträge informiert und ihnen wurde ein Widerspruchsrecht eingeräumt. 

Im Falle eines erklärten Widerspruchs sollten keine personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden an das neue Unternehmen übermittelt werden.

Trotz ordnungsgemäß erklärtem Widerspruch von Kundinnen und Kunden kam es in einem relevanten Ausmaß zur Migration von Strombelieferungsverträgen auf den Erwerber der Heizenergiesparte. 

Dadurch waren Kundendaten auch in den Fällen an das neue Unternehmen übermittelt, in denen die Betroffenen ordnungsgemäß einen entsprechenden Widerspruch erklärt hatten. 

Ursächlich waren Fehler bei der Verarbeitung der Widersprüche durch den eingesetzten Auftragsverarbeiter des veräußernden Unternehmens. Aufgrund der Vielzahl der Verstöße war es angezeigt, Bußgeldverfahren gegen die Unternehmen einzuleiten.

Bei der Bemessung der Höhe der jeweiligen Bußgelder wurde insbesondere berücksichtigt, dass es sich um Erstverstöße handelte und eine umfangreiche Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde stattgefunden hat.