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Datenschutzfrühstück am 3. August 2023 zur internationalen Datenübermittlung - Angemessenheitsbeschluss EU - USA - Was ist nun zu tun?

 

 

Am

 

3. August 2023,
ab 9.00 Uhr

(ca 1,5 Stunden)

 

findet wieder einmal ein

 

Datenschutzfrühstück

(als Webinar / online)

 

zum Thema:


EU-U.S. Data Privacy Framework
und dessen Folgen für die internationale Datenübermittlung

 

 

statt.

 

Sie bereiten sich ihr Frühstück zu, gönnen sich einen Kaffee und etwas Süßes oder Saures, und lehnen sich zurück. 

 

Wir informieren Sie über die Konsequenzen des Angemessenheitsbeschlusses für die Datenübermittlung an (zertifizierte) Empfänger in den USA und geben Ihnen auch Handlungsanweisungen mit auf den Weg.

 

 

 

 


 

 

Anmeldeinformationen

Preis:   EUR 45,-- (zzgl. Umsatzsteuer) pro Teilnehmer nach Anmeldung zu leisten, sie erhalten nach der Anmeldung eine Rechnung von dp dataprotect gmbh und mit Eingang des Betrages ist die Anmeldung bestätigt. Erst mit Eingang ist die Reservierung bestätigt keine Rückerstattung bei Nichtteilnahme.

Anmeldung:          Email an office[at]dataprotect.at 

Hinweis gem. § 174  (3) TKG  / Bestandskundenwerbung mit elektronischer Post

Wir werden Ihnen, sofern Sie unser Kunde sind, in unregelmäßigen Abständen auch Informationen über eigene ähnliche Dienstleistungen in elektronischer Form zusenden. Wenn Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte bei der Anmeldung direkt mit.

 

Mindestanzahl:    8 Personen (Absage bei Nichterreichen, Rückerstattung /
                                 Storno der Honorarnote erfolgt)

 

Wir (dp dataprotect gmbh) verarbeiten personenbezogene Daten zur Erbringung unserer Dienstleistungen und zu Marketingzwecken. Die Datenschutzinformation finden Sie hieroder wir senden Ihnen diese gerne auch auf Anfrage zu.

 

 

 

Diese Verarbeitung erfolgt in unserem berechtigten Interesse daran, unsere Leistungen anzubieten und das Unternehmen bekannter zu machen (Marketing); sie können auch in der Folge bei jeder Zusendung iSd Art 21 DSGVO widersprechen. Derartige Widersprüche werden wir selbstverständlich berücksichtigen.

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Kommentare: 1
  • #1

    Michaela F. (Dienstag, 11 Juli 2023 15:51)

    Sehr geehrter Herr Dr. Schweiger!
    Gilt der Angemessenheitsbeschluss unmittelbar für die US-Unternehmen oder müssen sie sich dazu verpflichten? Und - sofern einschlägig - wie würde man erfahren, welches Unternehmen sich dazu verpflichtet hat (Eintragung in eine Liste oder ähnliches)?