Die EU plant mit dem „Digital Omnibus“ eine neue Ära für den Umgang mit Cookies und Einwilligungen. Der Entwurf der Kommission eröffnet dabei zahlreiche Chancen für Unternehmen, aber auch für Nutzerinnen und Nutzer.
Hier der Versuch einer praxisgerechten Erklärung für die neuen Cookie-Regelungen
„Digital Omnibus“: So verändern sich die
Cookie-Regeln in der EU
Die Europäische Kommission hat mit dem Vorschlag zum „Digital Omnibus“ einen Paradigmenwechsel eingeleitet:
Die Regeln rund um Cookies, Tracking und Einwilligungen sollen klarer, verständlicher und endlich wirklich nutzerfreundlich werden.
Warum war eine Reform nötig?
Jede und jeder kennt sie: Die nervigen Cookie-Banner, die auf praktisch jeder Website erscheinen. Hintergrund war bisher eine Doppelregulierung – die Einwilligung für das Setzen von Cookies erfolgte nach der ePrivacy-Richtlinie, während die Weiterverarbeitung durch die DSGVO geregelt wurde. Die Folge? Verwirrung bei Website-Betreibern, Unsicherheit für Nutzer, hohe Kosten für Unternehmen und ein Flickenteppich an unterschiedlichen Lösungen.
Was bringt der Digital Omnibus – ganz konkret bei "Cookies"?
Kurz zusammengefasst: Einwilligung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf Endgeräten unterliegen künftig einheitlich der DSGVO. Damit wird sowohl die Rechtslage vereinfacht als auch die Zuständigkeit für die Aufsichtsbehörden vereinheitlicht. Die Einwilligung bleibt grundsätzlich Pflicht für alle nicht-technisch notwendigen Cookies. Technisch notwendige Cookies sind weiterhin ohne separate Zustimmung erlaubt – etwa für den Warenkorb oder die Spracheinstellung.
Die "Cookies" werden insbes. in ErwG 44 ff und dann in
-
Article 88a Processing of personal data in the terminal equipment of natural persons / Verarbeitung personenbezogener Daten in den Endgeräten natürlicher Personen
- Article 88b Automated and machine-readable indications of data subject’s choices with respect to processing of personal data in the terminal equipment of natural persons / Automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu den Entscheidungen der betroffenen Person hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Endgeräten natürlicher Personen
angesprochen bzw. geregelt. (siehe S 59 ff des Entwurfes).
Es bleibt bei der "Einwilligung iSd DSGVO" (Art 6 Abs 1 lit a / Art 7) beim "Online-Tracking", aber die Einwilligung soll über eine Einstellung, die auf dem Endgerät gespeichert ist, erteilt werden. (siehe Art 88 b)
Ende der Cookie-Banner? Was ändert sich für Nutzer?
Künftig sollen Nutzer ihre Cookie-Präferenzen direkt im Browser oder über eine App festlegen können – maschinenlesbar und automatisiert.
Website- und App-Betreiber müssen diese Einstellungen respektieren, sobald ein EU-weiter Standard entwickelt und etabliert ist.
Das Ziel: Mehr Datenschutz, weniger Klick-Arbeit und ein echter Kontrollgewinn für die Nutzer.
Ausnahme: Medienunternehmen dürfen weiterhin eigene Einwilligungen einholen, um ihren Geschäftsmodellen keinen Schaden zuzufügen.
Weniger Klicks, mehr Klarheit für Unternehmen
Das neue System verspricht nicht nur weniger Banner, sondern auch weniger Bürokratie:
Unternehmen, die die EU-Standards künftig anwenden, gelten als DSGVO-konform.
Die Kommission beauftragt dazu die europäischen Standardisierungsstellen mit der Entwicklung eines gemeinsamen, maschinenlesbaren Formats für Cookie-Einwilligungen. Zusätzlich werden Ausnahmen für „low risk“-Verarbeitungen oder ausdrücklich von Nutzern angeforderten Diensten geschaffen.
Was bedeutet das für den österreichischen Datenschutz und Marketing?
Die Änderungen bringen auch für Österreich deutliche Vorteile:
Die Datenschutzbehörde erhält künftig volle Zuständigkeit für alle Fragen rund um Cookies und Endgerätezugriffe.
Die Komplexität für Unternehmen sinkt, gleichzeitig bleibt das Datenschutzniveau hoch und die Kontrolle der Nutzer erhalten.
Kritische Punkte wie die Ausnahmen für Medien und die Frage, wie technischer Standard konkret aussehen kann, bleiben jedoch weiterhin spannend für die Praxis.
Fazit: Der Digital Omnibus bringt Bewegung in den europäischen Cookie-Dschungel. Weniger Banner, mehr Nutzerkontrolle und weniger rechtliche Unsicherheiten – so wird Datenschutz digital und zukunftsfähig. Bleibe informiert und nutze – sobald verfügbar – die neuen maschinenlesbaren Einwilligungsoptionen für mehr Vertrauen und Rechtssicherheit auf deiner Website.
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