Verfrühte Lösch-Beschwerde: DSB weist zurück 🏛️ Behörde: Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) 📅 Datum: 23. Oktober 2025 📁 Geschäftszahl: 2025-0.825.879 (Verfahrenszahl: DSB-D124.3572/25) ⚖️ Rechtssatz Eine Datenschutzbeschwerde wegen unterbliebener Reaktion auf ein Löschbegehren ist unzulässig/verfrüht, wenn die einmonatige Antwortfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO noch nicht abgelaufen ist. 🧩 Sachverhalt Der Beschwerdeführer stellte am 11. Oktober 2025 ein...