Keine Parteistellung im Vorprüfungsverfahren einer Datenschutzbeschwerde – kein Anspruch auf Bescheidzustellung oder Akteneinsicht mangels Parteistellung im Verfahren Behörde: Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) Datum: 24. März 2025 Geschäftszahl: 2025-0.165.785 Verfahrenszahl: DSB-D124.0645/24 Rechtssatz Wird eine Datenschutzbeschwerde bereits im Rahmen der formellen Eingangsprüfung gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 24 Abs. 2 und 3 DSG zurückgewiesen, kommt der in der Beschwerde...