Geldstrafe der DSB von € 2.000,— wegen der Übermittlung von Aktfotos gegen „Privatperson“. (DSB 12.12.2024,2024-0.796.258) Strafe: € 2.000,— (ca 5% des Jahresgehalts) angenommener Verdienst von mtl € 2.760,— (Jahresgehalt ca € 39T) Tat: Ein Aktfoto, welches der Beschuldigte mit Zustimmung der Betroffenen zu deren Verwertung mit deren Mobiltelefon angefertigt hat, wurde von ihm - ohne das Wissen der Betroffenen - auf sein eigenes Mobiltelefon übermittelt und gespeichert. Am...