Behörde: Bundesverwaltungsgericht Datum: 31.03.2025 GZ: W287 2246105-1/54E Rechtssatz: Betriebsrat, Wahlvorstand und Betriebsratsfonds sind jeweils eigenständige Verantwortliche iSd Art. 4 Z 7 DSGVO. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestimmt sich nach dem funktionalen Kontext der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten je nach Zuständigkeitsbereich. Sachverhalt Eine ehemalige stellvertretende Vorsitzende eines Angestelltenbetriebsrates brachte Beschwerde wegen...
Der Gesetzesentwurf wurde nun veröffentlicht. Es gibt Änderungen im AVRAG, ArbVG, EStG ....
Die AK kritisiert die steuerlichen Regelungen (Journal um 8.00 am 17.02.2021)
Eine Home-Office-Vereinbarung wird „freiwillig“ abgeschlossen und muss schriftlich sein.
Sie kann nur mit Frist von 1 Monat aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Aber wer schließt diese ab?
Einige Bestimmungen der DSGVO verpflichten die Mitgliedstaaten nach Umsetzung oder Ausnutzung einer Öffnungsklausel, die relevanten nationalen Bestimmungen der EU-Kommission mitzuteilen ("Notifikation") ... keine Notifikation von arbeitsrechtlichen Bestimmungen durch Österreich (!?)
Die DSB in Österreich hatte sich bereits mit der Frage der Zulässigkeit und Rechtsgrundlage des GPS-Einsatzes im beruflich genutzten PKW zu beschäftigen.
Am 17.10.2017 hatte Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) | dataprotect die Gelegenheit der OÖ. Personalleiterrunde bei einem Vortrag Informationen zum Thema „Personalverwaltung & Datenschutz“ zu geben.