Artikel mit dem Tag "Art 12"



EuGH: Empfänger sind bei einer Auskunftsanfrage iSd Art 15 DSGVO (grundsätzlich) zu nennen. Die Ausnahmen werden vom EuGH sehr eng definiert.
EuGH: Empfänger sind bei einer Auskunftsanfrage iSd Art 15 DSGVO (grundsätzlich) zu nennen. Die Ausnahmen werden vom EuGH sehr eng definiert. Der Verantwortliche hat keine Auswahlmöglichkeit, sich zu entscheiden, ob er nur die Kategorien der Empfänger nennt, oder die konkreten Empfänger.

Die DSB beschäftigte sich in einem Verfahren (DSB-D123.9001/002-DSB/2019, unveröffentlicht, Bescheid vom 31.07.2019, nicht rechtskräftig, Autor am Verfahren beteiligt) mit der Frage des Identitätsnachweises im Rahmen eines Auskunftsverfahrens