Artikel mit dem Tag "Art 77 DSGVO"



Eine Kommanditgesellschaft und auch eine Offene Gesellschaft kann sich nicht auf Betroffenenrechte iSd DSGVO berufen.
Die Datenschutzbehörde (GZ: 2023-0.058.359 vom 10.August 2023 (Verfahrenszahl: DSB-D124.1612/22)) hatte sich mit einer Beschwerde einer Kommanditgesellschaft (= Personengesellschaft des Handelsrechts) iSd Art 77 DSGVO zu beschäftigen, und hielt fest: "Darüber hinaus ist weiters die Anwendung der DSGVO zu überprüfen: Art. 1 Abs. 1 DSGVO legt fest, dass die DSGVO Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält. Art. 1 Abs. 2 DSGVO legt...

Eine geplante, jedoch noch nicht in Betrieb genommene Videoüberwachung ist kein Anlass für eine Beschwerde bei der DSB
Eine Wohnungseigentümerin brachte eine Datenschutzbeschwerde gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 24 DSG ein, weil sie in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sei. Sie begründete ihre Datenschutzbeschwerde im Wesentlichen folgendermaßen: Die Wohnungseigentümergemeinschaft plane die Installation einer allgemeinen Videoüberwachung in der Wohnhausanlage. Ein solches Vorgehen sei allerdings gegen den Willen der Beschwerdeführerin und schränke ihre persönliche...

Beschwerdeverfahren und nationale Vorschriften
Das BVwG hat sich mit der Frage der Beschwerdelegitimation und dem Verhältnis von § 24 DSG zu Art 77 DSGVO auseinandergesetzt. In der Entscheidung folgt das BVwG der im DatKomm vertretenen Meinung.

Verantwortlicher in D - betroffene Person in Ö - DSB entscheidet
Der Verantwortliche hat seinen Sitz in Deutschland. Eine betroffene Person aus Österreich will Auskunft gem. Art 15 DSGVO. Der Verantwortliche meldet sich nicht. Wer ist zuständig?

Voraussetzung für die Behandlung einer Beschwerde - sind die Formalitäten des § 24 DSG einzuhalten und sind zB der "Antrag" oder "die Antwort des Verantwortlichen" vorzulegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 18.01.2021 (W211 2226125-1) sich der Frage beschäftigt, ob bei einer Beschwerde wegen nicht oder nicht vollständig erteilter Auskunft, die ereilte Auskunft vorzulegen ist.

Am 20.12.2018 (6Ob131/18k) hat sich der OGH mit Fragen der Löschung von Daten nach DSGVO beschäftigt. Der Löschungsanspruch kann von der betroffenen Person auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. § 29 Abs 1 DSG steht dem nicht entgegen.

Am 21.09.2018 hat die öDSB in einem Bescheid (Zurückweisung) entschieden, dass die Amtssprache Deutsch zu verwenden ist.