Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 13.01.2022, GZ: 2021-0.450.072 (DSB-D124.3952) Rechtssatz: Die Einsichtnahme und Weiterleitung beruflicher E-Mails nach dem Ende des Dienstverhältnisses kann auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden und verletzt nicht das Recht auf Geheimhaltung, wenn keine privaten E-Mails betroffen sind. Sachverhalt Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Transportunternehmens beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde (DSB), weil seine ehemalige Arbeitgeberin nach...