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VG Bremen, Urteil vom 23.04.2025, GZ: 4 K 2873/23 Ein berechtigtes Interesse an nachvertraglicher Direktwerbung durch Haustürbesuche kann eine Datenverarbeitung auch 24 Monate nach Vertragsbeendigung rechtfertigen, wenn der Zweck bei Datenerhebung bestimmbar war und die Kunden hinreichend informiert wurden. Sachverhalt Ein Energieversorger in Bremen verarbeitete personenbezogene Daten ehemaliger Kunden (Name, Adresse, Zählerdaten, Vertragsdetails), um diese bis zu 24 Monate nach Vertragsende...