Auslegung ist entscheidend – nicht der Wortlaut allein. Immer wieder gehen bei Verantwortlichen Betroffenenanfragen ein, die „interpretationsbedürftig“ sind. Ein typisches Beispiel: Eine betroffene Person erhält Direktwerbung – sei es per Post oder per E-Mail (trotz erteilter Einwilligung) – und antwortet mit einem Satz wie: „Löschen Sie alle meine Daten.“ Aber was genau ist damit gemeint? Will die betroffene Person nur keine Werbung mehr bekommen – oder wirklich alle Daten...