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Geldbußen / Geldstrafen  · 17. Februar 2020
Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW; S. 45), der am 30.01.2020 veröffentlicht wurde, wird über eine Geldbuße berichtet.

In einem Bescheid (27.08.2018, rk, DSB-D123.085/0003-DSB/2018) hat die DSB festgehalten, dass es zulässig ist, Bewerberdaten 7 Monate nach Ende des Bewerbungsverfahrens aufzubewahren.

Ein Bewerber verlangte die Löschung seiner Daten. Die Österreichische Datenschutzbehörde bestätigte eine Speicherdauer von 7 Monaten