1. Sie haben in den letzten Tagen von einer Datenschutzorganisation Post erhalten? die Organisation ist nicht als Behörde (also nicht wie eine Datenschutzbehörde) an Sie herangetreten, sondern tritt als Vertreter von betroffenen Personen auf. Das Schreiben ist kein formeller Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO, sondern ein informelles Vorab-Fragebogen-Anliegen. die Organisation kündigt an, dass bei Nichtbeantwortung des Fragebogens formelle Art-15-Auskunftsersuchen folgen werden. 2....
Die Österreichische Datenschutzbehörde veröffentlicht keine Prüffragen oder Fragebögen zu Datenschutzprüfungen für amtswegige Prüfverfahren. Andere tun es.