1. Sie haben in den letzten Tagen von einer Datenschutzorganisation Post erhalten?
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die Organisation ist nicht als Behörde (also nicht wie eine Datenschutzbehörde) an Sie herangetreten, sondern tritt als Vertreter von betroffenen Personen auf.
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Das Schreiben ist kein formeller Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO, sondern ein informelles Vorab-Fragebogen-Anliegen.
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die Organisation kündigt an, dass bei Nichtbeantwortung des Fragebogens formelle Art-15-Auskunftsersuchen folgen werden.
2. Rechtliche Verpflichtung zur Beantwortung
Nein, Sie sind ist nicht verpflichtet, diesen informellen Fragebogen auszufüllen.
Es handelt sich um ein freiwilliges Kooperationsangebot, um den Aufwand einer späteren formellen Auskunft zu reduzieren.
Die eigentliche gesetzliche Pflicht ergibt sich erst aus:
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Art. 12, 15 DSGVO: Jeder Betroffene hat Anspruch auf Auskunft darüber, ob und wie seine Daten verarbeitet werden, sowie auf eine Kopie der Daten.
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Wird ein förmlicher Antrag (z. B. in Textform, auch per E-Mail) von einer betroffenen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt, muss Ihr Mandant binnen eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) antworten.
Die Bevollmächtigung durch die betroffenen Personen muss nachweisbar sein; die Organisation legt diese im Regelfall vor, sobald sie ein formelles
Auskunftsersuchen stellt.
3. Handlungsempfehlung
Keine übereilte Online-Beantwortung des Fragebogen
Die dort erfragten Informationen könnten über das hinausgehen, was Art 15 in einer individuellen Anfrage verlangt.
Durch vorschnelle Angaben können rechtliche oder faktische Positionen preisgegeben werden, die später schwer zu korrigieren sind.
Die Beantwortung schließt nicht aus, dass es zu weiteren Nachfragen und Art 15 Anfragen kommt.
Prüfen, welche Datenverarbeitung im Zusammenhang mit CRIF tatsächlich stattfindet?
Welche Kategorien von personenbezogenen Daten werden an CRIF übermittelt oder von dort bezogen?
Wird ein "Scoring" übermittelt?
Auf welcher Rechtsgrundlage? (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO)
Gibt es interne Verarbeitungsverzeichnisse, Löschfristen, ggf. Verträge mit CRIF?
Entscheiden, ob man den informellen Fragebogen beantwortet.
Vorteil: geringerer Aufwand kurzfristig.
Nachteil: man gibt Informationen möglicherweise in einer nicht optimalen Form preis.
Alternative: höflich zurückschreiben, dass man auf eine formelle Anfrage nach Art. 15 DSGVO besteht und diese fristgerecht bearbeiten wird.
Proaktive Vorbereitung auf formelle Anfragen:
Ein standardisiertes Antwortschreiben samt Kopie aller relevanten Daten vorbereiten, um die Ein-Monats-Frist einhalten zu können.
Sicherstellen, dass die Identität und Bevollmächtigung der anfragenden Personen geprüft wird.
4. Folgen bei Nichtbeantwortung
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Wenn man den Fragebogen nicht beantwortet, passiert zunächst nichts.
noyb wird dann aber – wie angekündigt – formelle Auskunftsersuchen stellen.
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Wenn diese formellen Art-15-Anfragen nicht oder verspätet oder unvollständig beantwortet werden, drohen:
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Beschwerden der betroffenen Personen bei der Datenschutzbehörde (DSB).
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Ermittlungsverfahren durch die DSB und ggf. Geldbußen nach Art. 83 DSGVO.
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Außerdem könnten betroffene Personen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen, wenn ihnen durch die Verletzung ihrer Rechte ein Schaden entstanden ist.
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Wichtig:
Die bloße Weigerung, den informellen Fragebogen zu beantworten, ist rechtlich durch die Aufsichtsbehörde nicht sanktionierbar. Sie
begehen keinen Gesetzesverstoß, wenn Sie nicht antworten.
Die Frage, ob der Fragebogen beantwortet wird, kann nur individuell beurteilt und letztlich entschieden werden. Dies ist mE insbesondere auch von den konkreten Denkkategorien, der Vertragsgestaltung mit CRIF und vielen anderen Faktoren abhängig, die es zu bewerten gilt.
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✅ Kurzfassung:
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Keine Pflicht, den Online-Fragebogen zu beantworten.
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eine Antwortpflicht entsteht erst bei formeller Art-15-Anfrage.
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Nichtbeantwortung des Fragebogens führt vermutlich zu formellen Auskunftsanfragen, die unverzüglich - längstens aber innerhalb 1 Monats - zu beantworten sind.
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Strategisch sinnvoll: nicht vorschnell antworten, sondern geordnet vorbereiten und rechtlichen Rat einholen .
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