Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 13.01.2022, GZ: 2021-0.450.072 (DSB-D124.3952) Rechtssatz: Die Einsichtnahme und Weiterleitung beruflicher E-Mails nach dem Ende des Dienstverhältnisses kann auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden und verletzt nicht das Recht auf Geheimhaltung, wenn keine privaten E-Mails betroffen sind. Sachverhalt Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Transportunternehmens beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde (DSB), weil seine ehemalige Arbeitgeberin nach...
In einer aktuellen Entscheidung (6 ObA 1/22y vom 28.06.2023) befasste sich der OGH mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Einsichtnahme eines Geschäftsführers in das betriebliche E-Mail-Konto einer (ehemaligen) Mitarbeiterin. In deren E-Mail-Korrespondenz mit einer anderen (aufrechten) Mitarbeiterin wurde der Arbeitgeber wüst beschimpft. Sachverhalt Die beiden Klägerinnen waren bei der Beklagten-GmbH als Assistentinnen der Geschäftsführung beschäftigt. Die Beklagten-GmbH verwendete...