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Unvollständige Auskunft durch falsche E-Mail-Adresse in der Auskunft - auch unrichtige Daten sind zu beauskunften, wenn diese verarbeitet werden
Unvollständige Auskunft durch falsche E-Mail-Adresse BVwG, 27.03.2025, GZ W254 2297150-1/5E Rechtssatz: Die Verarbeitung und Nichtbeauskunftung einer falschen, nicht existenten E-Mail-Adresse verletzt das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO. Sachverhalt Ein Betroffener stellte am 26.08.2022 per E-Mail einen Antrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO an einen Verantwortlichen (Rechtsanwalt). In der Folge erhielt er eine Auskunft, in der jedoch nicht die von ihm verwendete und tatsächlich...

Gastbeitrag in RAK-Info
Artikel / Publikationen · 28. April 2022
Gastbeitrag: DSB zur Vorlage von Beweismitteln mit Gesundheitsdaten in einem Zivilverfahren (vor dem Arbeitsgericht)