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BVwG bestätigt DSB: Keine inhaltliche Entscheidung mangels Feststellungsbegehren - wenn die betroffene Person trotz Mängelbehebungsauftrag kein Begehren stellt
Behörde: Bundesverwaltungsgericht Datum: 02.04.2025 GZ: W291 2307872-1/4E Rechtssatz: Eine Datenschutzbeschwerde ohne ausdrückliches Begehren auf Feststellung einer konkreten Rechtsverletzung ist als unzulässig zurückzuweisen. Die formalen Voraussetzungen, insbes. ein Antrag auf Feststellung der Rechtsverletzung iSd § 24 Abs 2 DSG ist notwendig. Sachverhalt Am 25.02.2024 übermittelte der Beschwerdeführer eine umfangreiche Eingabe an die Datenschutzbehörde. Er führte darin zahlreiche...