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BVwG bestätigt DSB: Keine inhaltliche Entscheidung mangels Feststellungsbegehren - wenn die betroffene Person trotz Mängelbehebungsauftrag kein Begehren stellt
Behörde: Bundesverwaltungsgericht Datum: 02.04.2025 GZ: W291 2307872-1/4E Rechtssatz: Eine Datenschutzbeschwerde ohne ausdrückliches Begehren auf Feststellung einer konkreten Rechtsverletzung ist als unzulässig zurückzuweisen. Die formalen Voraussetzungen, insbes. ein Antrag auf Feststellung der Rechtsverletzung iSd § 24 Abs 2 DSG ist notwendig. Sachverhalt Am 25.02.2024 übermittelte der Beschwerdeführer eine umfangreiche Eingabe an die Datenschutzbehörde. Er führte darin zahlreiche...

Voraussetzung für die Behandlung einer Beschwerde - sind die Formalitäten des § 24 DSG einzuhalten und sind zB der "Antrag" oder "die Antwort des Verantwortlichen" vorzulegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 18.01.2021 (W211 2226125-1) sich der Frage beschäftigt, ob bei einer Beschwerde wegen nicht oder nicht vollständig erteilter Auskunft, die ereilte Auskunft vorzulegen ist.