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Die Google Fonts Causa ist um eine Facette reicher. Ein abgemahnter Websitenbetreiber klagte die Anspruchstellerin auf Unterlassung des Aufrufes der Website
Google Fonts · 05. April 2024
RA Mag. Ulrich Salburg (er hat mir das Urteil freundlicherweise zur Verfügung gestellt) hat für einen abgemahnten Websitenbetreiber die Anspruchstellerin auf Unterlassung geklagt und das BG Favoriten hat mit Urteil vom 29.03.2024 darüber entschieden. Die Anspruchstellerin bzw. Abmahnerin (beklagte Partei) darf die im Urteilsspruch genannte Website des Websitenbetreibers (klagende Partei) weder automationsunterstüzt noch selbst aufsuchen. Eine der Fragen, die im Urteil, das nicht...