Facebook Fanpages - ein Dauerbrenner - der BfDI: nicht dsgvo-konform | die CNIL betreibt selbst eine Fanpage



Der BfDI vertritt die Ansicht, dass Facebook Fanpages nicht dsgvokonform betrieben werden können, und hat sich an die öffentlichen Stellen, insbes. die Bundesministerien gewandt, und diesen eine Frist mit Jahresende gesetzt. 

 

Anders sieht es in Frankreich aus: Sogar die CNIL betreibt eine Facebook-Fanpage und auch einen Linked-In-Account. 

 

 

Sie wollen mehr dazu wissen?


Dataprotect hat sich die „Datenrichtlinie Facebook“ der CNIL angesehen, und mit einem Übersetzungsdienst im Web übersetzt.

 

Gerne stellen wir Ihnen diese Informationen auf Anforderung (siehe unten) kostenlos zur Verfügung. 

 

Erstaunlicherweise nutzt die CNIL Art 6 Abs 1 lit e DSGVO

 

"Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe,
die im öffentlichen Interesse liegt oder
in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt"

 

als Rechtsgrundlage und keine Einwilligung. Dies wird für einen privaten Verantwortlichen so nicht zulässig sein. 

 

 

 

Zur Datenübermittlung in die USA finden sich in der Datenrichtlinie nur sehr dürftige Angaben. 

 

 


Anforderung der "Datenrichtlinie Facebook"


Anforderung der "Datenrichtlinie Facebook" der CNIL in Bezug auf die Verarbeitung "Facebook-Fanpage" in französischem Original mit englischer und deutscher (automatisierter) Übersetzung, wobei für den Inhalt und auch die Übersetzung keine Haftung übernommen wird.

 

Hinweis:
Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass private Verantwortliche die Rechtsgrundlage des Art 6 Abs 1 lit e DSGVO (siehe oben) nicht nutzen können, um die Verarbeitung zu rechtfertigen. Wir gehen davon aus, dass die Einwilligung iSd Art 6 Abs 1 lit a DSGVO für die Verarbeitung und eine ausdrückliche Einwilligung mit Risikohinweis iSd Art 49 Abs 1 lit a DSGVO für die Datenübermittlung in ein unsicheres Drittland (USA) verwendet werden kann, können aber dafür keine Haftung übernehmen. 

 

Wenn Sie die "Datenrichtlinie" unverändert oder in abgeänderter Form verwenden, sind Sie dafür selbst verantwortlich und dataprotect übernimmt keine Haftung.

 

 

 

Wenn Sie die "Datenrichtlinie" anfordern, dann werden wir Ihnen gelegentlich Informationen über gleiche oder ähnliche Dienstleistungen zusenden (siehe § 107 Abs 3 TKG). Wenn Sie dies nicht wünschen, dann teilen Sie uns das bitte mit (Hinweis iSd § 107 Abs 3 Z 3 TKG; Widerrufshinweis iSd DSGVO). Dies geschieht zum Zwecke des Marketings (= unser berechtigtes Interesse; Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

§ 107 Abs 3 TKG ermöglicht eine "vereinfachte" Direktwerbung per Email an "Bestandskunden", und als Interessent sind Sie "Bestandskunde" in diesem Sinn. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf dieser Website (siehe auch unten).

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


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