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Update Musterprozess Google Fonts

Sie wollen wissen, wie es im Musterprozess Google Fonts beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien weitergeht?

 

Wir informieren Sie laufend ...


Mit Beschluss vom 25.09.2022, der am 26.09.2022 im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt wurde, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen den weiteren Verfahrensgang festgelegt. 

 

Nach Mitteilung des Gerichts wird der Akt digital geführt.

Soweit technisch möglich, sind sämtliche Urkunden elektronisch einzubringen.

 

Bis 31.10.2022 hat die klagende Partei (Eva Z.) die Möglichkeit, einen weiteren Schriftsatz einzubringen, und 

- abschließendes Vorbringen in knapper, übersichtlicher und verständlicher Form zu erstatten;

- die als Beweismittel zu benützenden Urkunden zu übermitteln oder auch

- die Bestellung eines Sachverständigen zu beantragen. 

 

 

Bis 12.12.2022 hat dann die beklagte Partei (niederösterreichisches KMU) die Möglichkeit, darauf ebenfalls mit gleichen Mitteln (Replik) zu antworten und Urkunden vorzulegen. 

 

Die Vorbereitende Tagsatzung wurde für den 17.02.2023 festgesetzt. 

 

Bei der sog. Vorbereitenden Tagsatzung erörtert das Gericht mit den Parteien(vertretern) den weiteren Verfahrensgang, zB ob eine Sachverständigenbestellung notwendig ist, welche Zeugen einvernommen werden etc...

 

 

 

 

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Dr.-Ing. Klaus Meffert (Dienstag, 27 September 2022 13:17)

    Wenn Sie eine sachverständige Würdigung brauchen:
    https://dr-dsgvo.de/google-schriften-auf-websites-nur-mit-einwilligung/

  • #2

    MIchael Gombkötö (Mittwoch, 28 September 2022 17:38)

    Sehr geehrter Herr Dr.-Ing. Klaus Meffert.
    Das ist Deutschland ;) Bei uns ticken die Uhren nach wie vor anders.
    Deswegen wäre ja mal interessant was unsere dsb dazu sagt (Amtswegiges Prüfverfahren...).
    Ich würde das auch jetzt nicht direkt als überschwappen bezeichnen. Eher als eine Geschäftsidee die dezent angemerkt, etwas in die Hose ging ;)
    Ich hoffe ja nur das unsere dsb VOR dem Urteil zu einem Ergebnis kommt. Aber... naja... Sie wissen wohl was ich meine :))))
    Ihr Artikel ist sehr interessant. Aber es wundert mich in keinster Weise das manche selbst ernannten DatenschützerINNEN falsche Aussagen treffen (ich frage mich immer wie sie die Zertifizierung geschafft haben). Aber, es gibt auch genügend JuristINNen die zu dem Thema nicht den geringsten Schimmer haben ;).
    Wobei das Thema ja noch harmlos ist. Da gibt es viel Schlimmeres ;) (Stichwort Kopplung).