Ein Kampf gegen Windmühlen ... vom 15.01.2019 bis zum 17.02.2023 und noch immer hat die betroffene Person keine Auskunft über die konkreten Empfänger.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

 

Am 15.1.2019 hat eine betroffene Person ein Auskunftsersuchen an die Österreichische Post AG gestellt.

 

Diese hat nur die "Empfängerkategorien" bekannt gegeben.

 

Am 12.1.2023 - nach ziemlich genau 4 Jahren (!) -  hat der EuGH entschieden, dass grundsätzlich die Empfänger konkret zu nennen sind.

 

Jetzt hat der OGH am 17.02.2023 entschieden, aber die betroffene Person bekommt noch immer keine Auskunft bzw. das Gericht hat den Verantwortlichen noch immer nicht dazu verurteilt, Auskunft über die konkreten Empfänger zu erteilen.

 

 

Der OGH hat die Angelegenheit - obwohl er davon ausgeht, dass der Anspruch auf die Bekanntgabe der konkreten Empfänger grundsätzlich berechtigt ist, an das Erstgericht zurückgeschickt, 

 

Es ist noch zu prüfen, ob 

 

- die Auskunft zu den konkreten Empfängern unmöglich ist, oder

 

- der Auskunftsantrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist, und das hat das Erstgericht in einer mündlichen Verhandlung zu klären. 

 

 

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