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Die Verfahren um die Google Fonts Abmahnungen sind um einige Facetten reicher --> sowohl in Zivilverfahren als auch im Ermittlungsverfahren gibt es Neuigkeiten

Die Salzburger Nachrichten (Redakteur Gerald Stoiber) berichten am 29.8.2023 in der Online-Ausgabe, unter der Schlagzeile: Fall um Tausende Abmahnbriefe: IT-Mann ist dritter Beschuldigter.

 

"Die WKStA fand ein E-Mail, in dem das planmäßige Abkassieren von Firmen skizziert ist. ..."

 

Hier der Link zum Artikel: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/fall-um-tausende-abmahnbriefe-it-mann-ist-dritter-beschuldigter-144435226

 

Dr. Thomas Schweiger wurde von den SN auch dazu befragt, wie er den Inhalt des E-Mails einschätzt:

 

Quelle: Salzburger Nachrichten am 29.8.2023 - online -
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/fall-um-tausende-abmahnbriefe-it-mann-ist-dritter-beschuldigter-144435226, abgerufen am 29.8.2023


Die Kronen Zeitung veröffentlichte am 20.8.2023 einen Bericht in dem auch Chat-Nachrichten zwischen der Anspruchstellerin und deren Rechtsvertreter eine Rolle spielen, und zwar mit der Schlagzeile:

Chats: "Hase, es ist irre viel Money am Konto"

 

Hier der Link zum Artikel: https://www.krone.at/3090563

 

Es gab auch ein Zivilverfahren vor dem BG Favoriten, das negativ für die abmahnende Anspruchstellerin ausgegangen ist. Ein Websitenbetreiber, der angeschrieben wurde, hatte eine Feststellungsklage eingebracht.

 

In der letzten Verhandlung vor dem Urteil hat dann Eva Z (vertreten durch ihren Rechtsvertreter) erklärt, auf alle Ansprüche gegen den Websitenbetreiber zu verzichten. Damit war der Klage des Websitenbetreibers die Grundlage entzogen, da das Rechtsverhältnis, um das es in der Feststellung gegangen ist, nicht mehr strittig war.

 

Das Urteil vom 21.8.2023 (noch nicht rechtskräftig) erging dennoch gegen die Beklagte Eva Z.

 


Es bleibt also spannend in den vielen Verfahren.

 

Am 12.09.2023 geht es vor dem LG Zivilrechtssachen Wien auch im Musterprozess Eva Z. gegen den "wohl berühmtesten Friseur Österreichs" (vertreten durch RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M.) weiter.

 

Themen werden auch diese neuen Entwicklungen sowie auch das EU-US Data Privacy Framework und der Angemessenheitsbeschluss sein, da Google LLC registriert ist, und die Datenübermittlung an Google LLC in den USA (sollte diese überhaupt stattgefunden haben) seit 10. Juli 2023 zulässig ist.

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Hermann Treiblmayr (Mittwoch, 31 Januar 2024 18:25)

    Gibt's eigentlich neuere Infos, was aus dem Hrn. Datenschutzanwalt und seiner Mandantin geworden ist? Was ist aus dem Ermittlungsverfahren geworden?