öDSB zum amtswegigen Prüfverfahren zu Google Fonts mit dynamischer Einbindung:


Aktuelle Informationen der DSB in 🇦🇹 vom 19.10.2022 zur Datenübermittlung bei Google Fonts und dynamischer Einbindung 

„Es kommt nicht in allen Fällen zu einer Datenübermittlung an die Server von Google LLC in den USA.

Vielmehr ist dies insbesondere davon abhängig, an welchem geografischen Standort sich der Nutzer (bzw. der Server seines Internetproviders) befindet, welcher eine Anwendung aufruft, die Google Fontseingebunden hat. Im Streitfall hat eine einzelfallbezogene Prüfung des Datenflusses zu erfolgen.“

Mehr dazu auf der Website der DSB.