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Ein unberechtigter Eintrag in einer Datenbank einer Wirtschaftsauskunftei führt in Deutschland zu Schadenersatz

Das Hanseatische Oberlandesgericht (13U70723, 10.1.2024) hat einer betroffenen Person EUR 4.000,-- an immateriellem Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO zugesprochen. Es ging um die unberechtigten Eintragungen von Kreditforderungen einer Bank bei einer Wirtschaftsauskunftei.

 

 

 

Ein unberechtigter Eintrag in einer Datenbank einer Wirtschaftsauskunftei führt in Deutschland zu Schadenersatz

 

Eine Bank meldete zwei Mal einen (bestrittenen) Zahlungsverzug an die Schufa. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldungen an die Kreditauskunftei für Beurteilungen von Verbrauchern lagen nicht vor.  

 

Diese unberechtigten Meldungen (= Verarbeitungen iSd DSGVO) führten bei der betroffenen Person zur Verschlechterung der Kreditkonditionen bei einer anderen Bank sowie Sperrung der Kreditkarte. Die betroffene Person hat einen immateriellen Schaden erlitten, da sie eine „Beeinträchtigung des sozialen Ansehens durch die Darstellung als unzuverlässiger Schuldner“ hinnehmen musste.

 

Die Bank hat die erste Meldung trotz der Bestreitung der Forderung vorgenommen. Auch die weitere Meldung erfolgte trotz Bestreitung und der zwischenzeitigen Löschung der ersten Meldung. Die Bank handelte daher nach Ansicht des Gerichts mit bedingtem Vorsatz, und hat sich auch geweigert die Löschung vorzunehmen bzw den Negativeintrag zu widerrufen.

 

Das Gericht verwies auf die Entscheidung C-300/21 des EuGH vom 4.5.2023 und stellte fest, dass die DSGVO keine Bestimmungen zur Bemessung des Schadenersatzbetrages enthält, und hierbei unter Berücksichtigung der Grundsätze der Effektivität und Äquivalenz die Ermittlung der Schadenshöhe auf Basis des nationalen Rechts zu erfolgen hat, da es keine einschlägigen unionsrechtlichen Vorschriften dazu gibt.  

  

 

 

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