Im Aufforderungsschreiben bezüglich Google Web Fonts wird gefordert:
1. Auskunft
2. Unterlassung
3. Schadenersatz
Wir haben Antwortschreiben für alle drei Kategorien für Sie
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Angelegenheit mit dem Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO beschäftigt.
Lesen Sie, wie es dazu kam ...
Ein deutsches Gericht (LG Lüneburg) hat einer betroffenen Person EUR 1.000,-- an immateriellem Schaden zugesprochen. Es ging um die unzulässige Datenweitergabe an eine Wirtschaftsauskunftei durch eine Bank
Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)