Im aktuellen Newsletter der Datenschutzbehörde (4/2023)wird über einen inhaltlich rechtskräftigen Bescheid berichtet, bei dem nur mehr die Höhe der Strafe fraglich (weil bekämpft) ist. Thema war, dass von einem Arzt medizinische Daten einer Person als Reaktion auf eine Google Rezension veröffentlicht wurden. D550.747 (2023-0.420.407), Straferkenntnis, unrechtmäßige Veröffentlichung von Gesundheitsdaten in Beantwortung auf Google-Rezension, Höhe nicht rechtskräftig. Die...
Die „datenschutzrechtliche Erforderlichkeit“ bei Objekten, die ungehindert zugänglich sind, unterliegt strengen Anforderungen. BVwG in Leizpig, 27.03.2019, 6 C 2.18
Ein Allgemeinmediziner hat kein Recht auf Löschung aus (neutralen) Plattform. Es besteht ein Interesse des Betreibers und der Patienten an Information mit Bewertungen und Erfahrungsberichten. Wenn es "safeguards" gibt, die Mißbrauch verhindern, dann überwiegen die Interessen des Plattformbetreibers.