Behörde: Bundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum: 01.04.2025 Geschäftszahl: W252 2297124-1/5E Rechtssatz: Ein Paketdienstleister, der ein versiegeltes Paket ohne Abstellgenehmigung zustellt, ist mangels Kenntnis und Einfluss auf den Inhalt nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Sachverhalt Ein Betroffener (MP) brachte eine Datenschutzbeschwerde ein, weil ein Paket mit Hochzeitseinladungen – das seinen Namen, Telefonnummer, sowie den Ort der Hochzeit enthielt – ohne...
Behörde: Bundesverwaltungsgericht Datum: 10.02.2025 GZ: W287 2265979-1/13E Rechtssatz: Ein Versanddienstleister haftet nicht als Verantwortlicher, wenn er ein Zustellaviso irrtümlich an den Mitbewohner sendet, sofern er dabei als bloßer Auftragsverarbeiter auf Grundlage der vom Versender übermittelten Daten handelt. Sachverhalt Eine Frau hatte bei einem Onlinehändler Waren bestellt. Die Zustellung erfolgte über ein Subunternehmen, das von der Händlerfirma beauftragt wurde. Im Zuge dessen...
Kontext:In diesem Fall vor dem EuGH (C-492/23) geht es um einen Rechtsstreit zwischen einer Person (X) und dem Betreiber eines Online-Marktplatzes (Russmedia), auf dem ohne Zustimmung von X (offensichtlich von einem anderen, registrierten Nutzer der Plattform) eine Anzeige veröffentlicht wurde, die sexuelle Dienstleistungen unter Angabe ihrer persönlichen Daten (Foto und Telefonnummer) anbot. Der Plattform-Betreiber hat die Anzeige umgehend entfernt.. Kernfragen: DSGVO-Konformität: Hat der...
Auftragsverarbeitung oder eigene Verantwortlichkeit? Erbringung von Prüfungsleistungen als Abschlussprüfer – die lettische Datenschutzbehörde hat dazu eine Entscheidung gefällt
In einer Entscheidung des BVwG vom 27.09.2018 findet sich dazu eine interessante Aussage, die auch auf die Erläuternden Bemerkungen zu § 83 GOG idF der Novelle BGBl I Nr. 32/2018 Bezug nimmt.
Die Diskussion, ob Steuerberater oder Lohnverrechner Auftragsverarbeiter oder eigene Verantwortliche sind, geht weiter. Nun hat sich auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz zu Wort gemeldet ...
Datenschutzaufsicht dazu geäußert.
Die Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und anderen vertraglichen Tätigkeiten, bei denen der Empfänger personenbezogenen Daten, die er vom Auftraggeber erhält, verarbeitet, bereitet oft Schwierigkeiten. Hier finden Sie eine Anleitung dazu, wie Auftragsverarbeitungsverhältnisse identifiziert werden können.
Eine Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 22. Jänner 2018 stellt klar, dass Steuerberater, auch im Bereich der Lohnverrechnung als Auftraggeber iSd DSG 2000, und damit im Anwendungsbereich der DSGVO als Verantwortliche anzusehen sind.