Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 13.01.2022, GZ: 2021-0.450.072 (DSB-D124.3952) Rechtssatz: Die Einsichtnahme und Weiterleitung beruflicher E-Mails nach dem Ende des Dienstverhältnisses kann auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden und verletzt nicht das Recht auf Geheimhaltung, wenn keine privaten E-Mails betroffen sind. Sachverhalt Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Transportunternehmens beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde (DSB), weil seine ehemalige Arbeitgeberin nach...
Die Weiterleitung von Daten aus einem personalisierten, beruflichen E-Mail-Account und die Einsichtnahme durch den Dienstgeber ist durch Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gerechtfertigt., insbes. wenn die Anweisung besteht, den E-Mail-Account nur beruflich zu nutzen. Es besteht ein Interesse des Dienstgebers daran, den ungestörten Geschäftsbetrieb sicherzustellen und die beruflichen E-Mails weiterzuleiten. Das BVwG setzte sich auch mit der Frage auseinander, ob die Einrichtung eines auto-reply. Es...