EU-Kommission • 2024 • Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) Der AI Act (KI-Verordnung, KIVO) verpflichtet Anbieter von KI-Systemen zu umfangreichen Transparenzmaßnahmen – abhängig von der Risikokategorie der jeweiligen Anwendung. Mit dem AI Act (Artificial Intelligence Act) will die EU erstmals umfassende Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Die Verordnung unterscheidet...
Nur wenn ein "Geschäftsgeheimnis", dh eine geheime, für das Unternehmen wertvolle Information auch durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt ist, ist es tatsächlich ein Geschäftsgeheimnis, und kann in einem Beschwerdeverfahren vor der DSB auch von der Akteneinsicht ausgenommen werden.
Ohne angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen genießen geheime, wertvolle Informationen keinen ausreichenden Schutz, da diese keine Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Datenschutz in der Immobilienwirtschaft ist ein Thema, das dataprotect und Dr. Thomas Schweiger, LLM immer wieder beschäftigt, und auch "überraschende" Entscheidungen mit sich bringt. Die Betriebskostenabrechnung ist schon nach den wohnrechtlichen Bestimmungen ein eigenes Kapitel für sich, hat aber auch datenschutzrechtliche Implikationen, die u.a. in einer Entscheidung des BVwG (10.11.2023, W298 2260679-1 (BVWGT_20231110_W298_2260976_1_00.pdf (bka.gv.at). Dr. Thomas Schweiger, LLM hat diese...
EuGH: Empfänger sind bei einer Auskunftsanfrage iSd Art 15 DSGVO (grundsätzlich) zu nennen. Die Ausnahmen werden vom EuGH sehr eng definiert. Der Verantwortliche hat keine Auswahlmöglichkeit, sich zu entscheiden, ob er nur die Kategorien der Empfänger nennt, oder die konkreten Empfänger.
Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)
Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 26.05.2020 (13 O 244/19) einem Bewerber für eine Arbeitsstelle EUR 1.000,-- an Schadenersatz wegen Verletzung der DSGVO durch den (potentiellen) Arbeitgeber zugesprochen, der (irrtümlich) ein Email nicht an den Bewerber sondern einen Dritten versandte, und damit offenlegte, dass sich der Kläger bei der Bank beworben hatte.
Das AMS wurde in einem Verfahren vor der DSB mit einem Leistungsauftrag gem. Art 58 Abs 2 lit d DSGVO belegt.
Das AMS muss entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen treffen, sodass das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer nicht mehr in der Betreffzeile von Erinnerungs-Emails im Hinblick auf eine neue abrufbare Nachricht im eAMS-Konto angeführt werden