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RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke), CIPP/E, zert DSBA
Ich beschäftige mich bereits seit 1995 mit dem Thema "IT-Recht" und zwar seit ich an der Duke University School of Law studiert habe.
In der weiteren Folge habe ich den Lehrgang "Fachanwalt Informationstechnologierecht" in Deutschland absolviert und bin ständig auf dem Gebiet des IT-Rechts und Datenschutz tätig.
Anfang des Jahres 2019 erschien im DatKomm meine Kommentierung der Art 77 (Beschwerdeverfahren), Art 81 (Aussetzung des Verfahrens) sowie Art 82 DSGVO (Haftung und Recht auf Schadenersatz).
Im Jahr 2020 erschien die Neuauflage des Praxishandbuch Datenschutzrecht (Manz) Verlag; mein Beitrag ist das Kapitel zum Thema: "Sanktionen und Rechtsschutz", dh Strafen Schadenersatz, negative Publicity, Beschwerdeverfahren.
Hier finden Sie unsere Auftragsbedingungen und ein Vertragsmuster für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter / Dauermandat zur Beratung im Bereich Datenschutzrecht.
Ich beschäftige mich bereits seit 1995 mit dem Thema "IT-Recht" und zwar seit ich an der Duke University School of Law studiert habe. In der weiteren Folge habe ich den Lehrgang "Fachanwalt Informationstechnologierecht" in Deutschland absolviert und bin ständig auf dem Gebiet des IT-Rechts und Datenschutz tätig.
Anfang des Jahres 2019 erschien im DatKomm meine Kommentierung der Art 77 (Beschwerdeverfahren), Art 81 (Aussetzung des Verfahrens) sowie Art 82 DSGVO (Haftung und Recht auf Schadenersatz).
Mein Lebenslauf und auch meine Publikationen sind auf dieser Homepage zu finden.