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Artikel zum Datenschutz in ÖVI-News


In der aktuellen Ausgabe der ÖVI NEWS finden sich mehrere Seiten zum Thema Datenschutz


Dr. Thomas Schweiger wird u.a. zum Thema des Datenschutz-DeRegulierungs-Gesetz zitiert, in dem die Devise "Beraten vor Strafen" ausgegeben wurde. 

 

Ein Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Hausverwaltung als "Auftragsverarbeiter" für die WE-Gemeinschaft oder den/die Eigentümer eines Zinshauses anzusehen sind. 

 

Ein weiterer Artikel mit Mag. Karin Sammer (ÖVI) als Co-Autorin beschäftigt sich mit der Frage der "Bestandskundenwerbung" insbes daher mit § 107 (2) TKG, der eine Ausnahme für Werbemaßnahmen mittels elektronischer Post - einschließlich SMS - gegenüber Bestandskunden und ähnliche oder gleiche Produkte und Dienstleistungen vorsieht. Es reicht ein "Hinweis" und eine "Einwilligung" ist aus derzeitiger Sicht nicht notwendig. 

 

In einem anderen Artikel zur Informationspflicht und deren Rückwirkung wird ebenfalls auf die Meinung von Dr. Thomas Schweiger verwiesen.


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Die Ausgabe "ÖVI NEWS" zum Download - mit den Spezialinformationen zum Datenschutz
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