Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde auch eine datenschutzrechtlich beachtenswerte Norm in das WEG eingefügt. Hier erfahren Sie mehr ...
Die Herausgabe von Adressen durch Hausverwaltungen an "interessierte" Wohnungseigentümer wurde im § 20 Abs 8 WEG ab 1.1.2022 neu geregelt.
Erfahren Sie mehr ...
Hausverwaltungen vermitteln oft zwischen Wohnungseigentümern oder informieren diese über laufende Angelegenheiten per E-Mail. Dabei ist besondere Vorsicht geboten. Die Datenschutzbehörde und auch das BVwG sind diesbezüglich sehr streng. Die Weitergabe kann unzulässig sein.
Das BVwG hat am 4.12.2020, GZ W274 2233705-1 darüber entschieden, ob die Weitergabe der Geheimnummer eines Mieters durch den Vermieter an einen Professionisten im Rahmen einer Schadensbehebung datenschutzrechtlich bedenklich ist.
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?
Am 14.04.2020 hat die DSB den aktuellen Newsletter per E-Mail versandt. Auf der Website der DSB wird er in Kürze verfügbar sein. Hier unsere Anmerkungen dazu.
Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat (nicht rechtskräftig) am 30.10.2019 gegen Deutsches Wohnen SE eine DSGVO-Strafe von EUR 14.500.000,-- Mio verhängt. Sie spricht von einem „Datenfriedhof“. Archivsysteme müssen eine Möglichkeit zur Datenlöschung