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€ 3.000,-- Schadenersatz von der Post?



COBIN Claims hat eine Sammelklagenaktion gegen die Post angekündigt.

 

Betroffene Personen, deren Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, könnten bis zu EUR 3.000,-- an Schadenersatz von der Post fordern (so die Pressemitteilung von COBIN claims).


Am 01.03.2019 hat COBIN Claims in einer Presseaussendung mitgeteilt, dass eine Sammelklage gegen die Post angestrebt wird. Als Prozessfinanzierer konnte FORIS AG gewonnen werden. 

 

Ziel der Sammelklagenaktion ist es bis zu EUR 3.000,-- an ideelem Schadenersatz von der Post zu fordern. Bis zu 2,2 Mio Österreicher könnten betroffen sein. Die Beweislast treffe die Post.

 

Auch der ORF hat und zahlreiche Medien, zB auch Die Presse bereits darüber berichtet.

 

Der Standard berichtet, dass sich Postchef Pölzl um adressierte Werbung Sorgen macht.

 

Meine Meinung zur Rechtslage habe ich bereits im Blogartikel: "Die Parteienaffinität: Schadenersatz für die betroffene Person?" veröffentlicht. 


ideeler Schaden - EUR 3.000,--?


Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch ist, dass der betroffenen Person durch die unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten ein Schaden entstanden ist. Dieser kann in einem Vermögensnachteil (Vermögensschaden), aber auch in einem ideelen Schaden liegen.

 

Es soll sichergestellt sein, dass die betroffene Person "vollständigen und wirksamen Schadenersatz für den erlittenen Schaden" erhält (ErwG 146). Der Begriff des Schadens ist weit auf eine Art und Weise auszulegen, die den Zielen der DSGVO in vollem Umfang enspricht (ErwG 146 S 3).

 

Die DSGVO beschreibt in ErwG 75 die Risken und auch möglichen Schäden für betroffene Personen sehr umfassend:



Die Schwierigkeit liegt mE darin, nachzuweisen, dass der betroffenen Person (im konkreten Fall) ein ideeler Schaden oder ein Vermögensschaden dadurch eingetreten ist, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Person unrechtmäßig verarbeitet und unrechtmäßig weitergegeben wurden. 

 

Mehr zu den Rechtsfragen in Zusammenhang mit "Haftung und Recht auf Schadenersatz", dh Art 82 DSGVO und § 29 DSG ist auch im DatKomm - Praxiskommentar zum Datenschutzrecht, DSGVO und DSG (Manz-Verlag) nachzulesen.

 

Das Verfahren von COBIN Claims wird dazu beitragen, offene Rechtsfragen des Schadenersatzanspruches nach Art 82 DSGVO iVm § 29 DSG in Österreich (und vermutlich in Europa) zu klären.


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Kommentare: 2
  • #1

    Walter Reitmann (Dienstag, 07 Mai 2019 16:04)

    Möchte kostenlos prüfen lassen, ob die Post Austria gegen den Datenschutz verstoßen hat, betroffen wäre auch meine Gattin Reitmann Regina? Werde ihnen die eingescannten Dokumente zur Verfügung stellen. Bitte schreiben sie die Antwort an meine Email Adresse walter.reitmann1@gmail.com.

  • #2

    Ingeborg Parigger (Donnerstag, 13 Juni 2019 12:15)

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich habe von einem Hör_Studio ein personalisiertes Werbeschreiben bekommen, in dem ausdrücklich steht, dass die Firma meine Adresse von der Post gekauft hat.
    Ich stelle Ihnen die Unterlagen gerne zur Verfügung und schließe mich auch einer eventuellen Klage an.
    Inge Parigger
    ingeborg.parigger@gmx.at